Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schischule Grünau-Kasberg
Schikurse
1. Für alle Gruppenkurse sind mindestens 6 Kurseilnehmer pro Könnerstufe erforderlich.
2. Bei zu geringer Teilnehmerzahl können Privatstunden angeboten werden.
3. Bei Krankheit oder Unfall werden die Kurskosten gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes rückerstattet.
4. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt können die Kurskosten nicht rückerstattet werden.
5. Verkleinert sich eine Gruppe auf weniger als 6 Teilnehmer, behält sich die Schischule das Recht vor, Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenzahl zu verkürzen.
6. Bei versäumten Kurstagen oder Kursabbruch seitens des Kunden können die Kurskosten nicht rückerstattet werden.
7. Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Helmpflicht.
Skiverleih
1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
2. Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert. Bei Bruch durch normales Handhaben des Leihobjekts wird dem Mieter das Material nicht in Rechnung gestellt.
3. Im Falle von Verlust des Leihobjekts oder durch Diebstahl wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
5. Bei unsachgemäßer Verwendung und daraus folgender Beschädigung des Materials ohne Haftungsvereinbarung wrid die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in REchnung gestellt.
6. Der Umtausch des Leihobjektes während der Vertragsdauer gegen gleichwerteige Artikel ist jederzeit möglich. Auch Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis möglich, jedoch ist eine Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerter Kategorien nicht möglich.
7. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 10.00 Uhr morgens des darauf folgenden Tages.
8. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht an dem bei der Ausleihe vereinbarten Tag zurückgegeben wird, wird seitens des Vermieters am 7. Tag der Überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
9. Bei vorzeitiger Rückgabe der Verleihware erhalten Sie keine Geldrückerstattung - Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlegen eines ärztlichen Attestes vorgenommen.
10. Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen.
11. Der Abschluss des Mietvertrages ist nur mittels eines Ausweises oder einer Kreditkarte möglich.
12. Bezüglich des geltenden Datenschutzgestztes ART.13, DPR 675/96 autorisiert der Mieter den Verleihbetrieb, seine persönlichen Daten für statistische Zwecke zu verwenden und ihn über Marktneuheiten auf dem Laufenden zum halten.